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Änderung der EKB‑Investitionsverordnung – höhere Förderquoten & neue Zurechnungsregelungen
Verordnung vom 06.09.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regeln für den Absetzbetrag von Investitionen im Rahmen der Energiekrisenbeiträge: Sie erweitert das Förderzeitfenster, erhöht die Förderquoten und ermöglicht die Zurechnung von Investitionen zwischen verbundenen Unternehmen.
Bundesministerium für Finanzen9/6/2024XXVII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regeln für den Absetzbetrag von Investitionen im Rahmen der Energiekrisenbeiträge: Sie erweitert das Förderzeitfenster, erhöht die Förderquoten und ermöglicht die Zurechnung von Investitionen zwischen verbundenen Unternehmen.

Schwerpunkte

  • Der Verweis in § 1 wird von „§ 4 Abs. 2 EKBSG“ auf „§ 4 Abs. 2 und 2a EKBSG“ geändert, um zusätzliche Förderbedingungen aufzunehmen.
  • In § 2 Abs. 1 wird die zeitliche Voraussetzung für die Geltendmachung des Absetzbetrages präzisiert und die Datumsgrenzen von 31. Dezember 2021/2023 auf 1. Jänner 2028 bzw. 16. April 2025 verschoben.
Dokumente (PDFs)
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