Umgründungsmeldeverordnung – Meldepflicht für Unternehmensumstrukturierungen
Verordnung vom 12.09.2024Zusammenfassung
Die Umgründungsmeldeverordnung legt fest, dass Unternehmen bei Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen die Umstrukturierung dem Finanzamt melden müssen – elektronisch über FinanzOnline, wenn sie eine inländische Steuernummer besitzen, sonst schriftlich. Die Meldung muss detaillierte Angaben zu Datum, Beteiligten, Vermögen und steuerlichen Aspekten enthalten und erfüllt zugleich die gesetzliche Anzeigepflicht nach § 43 UmgrStG. Gültig ab dem 30. Juni 2025 für alle entsprechenden Umgründungen.Bundesministerium für Finanzen9/12/2024XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Umgründungsmeldeverordnung legt fest, dass Unternehmen bei Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen die Umstrukturierung dem Finanzamt melden müssen – elektronisch über FinanzOnline, wenn sie eine inländische Steuernummer besitzen, sonst schriftlich. Die Meldung muss detaillierte Angaben zu Datum, Beteiligten, Vermögen und steuerlichen Aspekten enthalten und erfüllt zugleich die gesetzliche Anzeigepflicht nach § 43 UmgrStG. Gültig ab dem 30. Juni 2025 für alle entsprechenden Umgründungen.Schwerpunkte
- Der an der Umgründung beteiligte Steuerpflichtige, also der übertragende oder empfangende Unternehmer, muss die Umgründung beim Finanzamt melden.
- Besitzt der meldende Steuerpflichtige eine inländische Steuernummer, erfolgt die Meldung elektronisch über FinanzOnline; fehlt diese, muss die Meldung schriftlich auf dem amtlichen Vordruck eingereicht werden.
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