<!--[-->Blauzungenkrankheits‑Bekämpfungsverordnung 2024<!--]-->
Blauzungenkrankheits‑Bekämpfungsverordnung 2024
Verordnung vom 14.09.2024

Zusammenfassung

Die Blauzungenkrankheits‑Bekämpfungsverordnung legt fest, wann und wie bei Verdacht oder Ausbruch der Blauzungenkrankheit Maßnahmen wie Betriebssperren, Transportverbote, Insektizid‑Behandlungen und Impfungen durchzuführen sind. Sie definiert außerdem die Einrichtung von Blauzungenzonen und regelt die Dokumentation im Veterinärregister.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/14/2024XXVII
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Blauzungenkrankheits‑Bekämpfungsverordnung legt fest, wann und wie bei Verdacht oder Ausbruch der Blauzungenkrankheit Maßnahmen wie Betriebssperren, Transportverbote, Insektizid‑Behandlungen und Impfungen durchzuführen sind. Sie definiert außerdem die Einrichtung von Blauzungenzonen und regelt die Dokumentation im Veterinärregister.

Schwerpunkte

  • Bei Verdacht auf die Blauzungenkrankheit muss der Tierhalter sofort alle Tiere zählen und den Behörden melden; die Behörde kann dann Maßnahmen wie Betriebssperren anordnen.
  • Wird ein Ausbruch bestätigt, kann die Bezirksverwaltungsbehörde eine Betriebssperre erlassen, die das Verbringen von Tieren aus dem Betrieb verbietet und die sofortige Behandlung oder tierschutzgerechte Tötung anordnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.