Zusammenfassung
Die Blauzungenkrankheits‑Bekämpfungsverordnung legt fest, wann und wie bei Verdacht oder Ausbruch der Blauzungenkrankheit Maßnahmen wie Betriebssperren, Transportverbote, Insektizid‑Behandlungen und Impfungen durchzuführen sind. Sie definiert außerdem die Einrichtung von Blauzungenzonen und regelt die Dokumentation im Veterinärregister.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/14/2024XXVII
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Blauzungenkrankheits‑Bekämpfungsverordnung legt fest, wann und wie bei Verdacht oder Ausbruch der Blauzungenkrankheit Maßnahmen wie Betriebssperren, Transportverbote, Insektizid‑Behandlungen und Impfungen durchzuführen sind. Sie definiert außerdem die Einrichtung von Blauzungenzonen und regelt die Dokumentation im Veterinärregister.Schwerpunkte
- Bei Verdacht auf die Blauzungenkrankheit muss der Tierhalter sofort alle Tiere zählen und den Behörden melden; die Behörde kann dann Maßnahmen wie Betriebssperren anordnen.
- Wird ein Ausbruch bestätigt, kann die Bezirksverwaltungsbehörde eine Betriebssperre erlassen, die das Verbringen von Tieren aus dem Betrieb verbietet und die sofortige Behandlung oder tierschutzgerechte Tötung anordnet.
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