Erklärung des SWÖ‑Kollektivvertrags als Satzung für die gesamte Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft
Verordnung vom 26.01.2024Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag zwischen dem Sozialwirtschaft‑Verband und den Gewerkschaften als Satzung, wodurch er für alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste in Österreich (außer Vorarlberg) verbindlich wird.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft1/26/2024XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag zwischen dem Sozialwirtschaft‑Verband und den Gewerkschaften als Satzung, wodurch er für alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste in Österreich (außer Vorarlberg) verbindlich wird.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste in Österreich, ausgenommen Vorarlberg.
- Alle Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer im Fachbereich sind von der Satzung erfasst, sofern sie nicht bereits durch einen anderen gültigen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
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