Änderung der Nebenbeschäftigungsverordnung – Innen: Klarstellung zu Vergabeverfahren
Verordnung vom 17.09.2024Zusammenfassung
Die Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres wird geändert: Das Wort „maßgeblichen“ entfällt und ein neuer Passus wird eingefügt, der jede Beteiligung an Vergabeverfahren als unzulässig definiert.Bundesministerium für Inneres9/17/2024XXVII
öffentlicher Dienst
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres wird geändert: Das Wort „maßgeblichen“ entfällt und ein neuer Passus wird eingefügt, der jede Beteiligung an Vergabeverfahren als unzulässig definiert.Schwerpunkte
- Das Wort „maßgeblichen“ wird aus § 3 Abs. 1 entfernt.
- Nach dem Hinweis auf notwendige Vorbereitungsmaßnahmen wird ein neuer Passus eingefügt, der die Beteiligung an Vergabeverfahren und Einflussnahme auf deren Ausgang als unzulässig definiert.
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