Ausnahmen vom Wochenend‑ und Feiertagsfahrverbot für kombinierten Verkehr (65 km‑Umkreis)
Verordnung vom 18.09.2024Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt im kombinierten Verkehr Fahrten innerhalb eines 65‑km‑Umkreises zu ausgewählten Bahnhöfen und Häfen, obwohl an Wochenenden und Feiertagen ein generelles Fahrverbot gilt. Sie tritt am 19.09.2024 in Kraft und ersetzt die alte Ausnahme‑Verordnung von 1994.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/18/2024XXVII
Umwelt
Verkehr
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Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt im kombinierten Verkehr Fahrten innerhalb eines 65‑km‑Umkreises zu ausgewählten Bahnhöfen und Häfen, obwohl an Wochenenden und Feiertagen ein generelles Fahrverbot gilt. Sie tritt am 19.09.2024 in Kraft und ersetzt die alte Ausnahme‑Verordnung von 1994.Schwerpunkte
- Erlaubt Fahrten im kombinierten Verkehr innerhalb eines 65‑km‑Umkreises zu bestimmten Bahnhöfen und Häfen trotz des generellen Wochenend‑ und Feiertagsfahrverbots.
- Betroffene Bahnhöfe: Bludenz, Brennersee, Graz Süd, Hall in Tirol, Kapfenberg, Salzburg, St. Michael, Villach Süd, Wels, Wien Süd, Wörgl, Wolfurt; betroffene Häfen: Enns, Krems, Linz, Wien‑Freudenau.
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