Verordnung über Tiertransport – Artgerechte Bedingungen für lange Beförderungen
Verordnung vom 19.09.2024Zusammenfassung
Die Verordnung legt detaillierte Vorgaben zur artgerechten Versorgung und zum Schutz von Tieren während langer Transportfahrten fest, einschließlich Trinkvorrichtungen, Temperaturgrenzen, Routen‑ und Dokumentationspflichten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/19/2024XXVII
Tierschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt detaillierte Vorgaben zur artgerechten Versorgung und zum Schutz von Tieren während langer Transportfahrten fest, einschließlich Trinkvorrichtungen, Temperaturgrenzen, Routen‑ und Dokumentationspflichten.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, dass vor jeder Beförderung, beim Verladen und während langer Transporte die Transportfähigkeit sowie das verwendete Transportmittel den artgerechten Bedürfnissen der Tiere entsprechen müssen.
- Betreuer und Fahrer müssen sicherstellen, dass nicht entwöhnte Tiere bei Bedarf getränkt werden können und dass nicht entwöhnte Kälber bis zu einem Alter von zwei Monaten mindestens alle neun Stunden mit artgerechter Milch oder geeignetem Milchersatz versorgt werden.
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