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Meldepflicht für öffentlich zugängliche Ladepunkte – Ladepunkt‑Daten‑VO 2024
Verordnung vom 24.09.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Betreiber öffentlicher Elektro‑Ladepunkte, umfangreiche Standort‑ und Echtzeit‑Daten an die E‑Control zu melden. Die Meldungen müssen in einem DATEX II‑kompatiblen Format erfolgen, erste Meldungen sind nach einer neun‑monatigen Übergangsfrist fällig.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/24/2024XXVII
Umwelt
Energie
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Betreiber öffentlicher Elektro‑Ladepunkte, umfangreiche Standort‑ und Echtzeit‑Daten an die E‑Control zu melden. Die Meldungen müssen in einem DATEX II‑kompatiblen Format erfolgen, erste Meldungen sind nach einer neun‑monatigen Übergangsfrist fällig.

Schwerpunkte

  • Betreiber und Eigentümer müssen der E‑Control grundlegende Angaben zum Betreiber, zum Identifikationszeichen und zu Kontaktdaten melden.
  • Für jede Ladestation sind Standortdaten wie Adresse, geographische Koordinaten, Öffnungszeiten, Parkgebühren und die Herkunft des Stroms zu übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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