Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft9/24/2024XXVII
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung stellt 10 Mio. € Soforthilfe bereit, um Obst‑ und Weinbaubetriebe zu unterstützen, die im März‑April 2024 durch Frost Schäden erlitten haben.Schwerpunkte
- Die Verordnung stellt insgesamt 10 Millionen Euro Soforthilfe bereit – 8,5 Millionen Euro für Obst und 1,5 Millionen Euro für Wein.
- Anspruchsberechtigt sind Landwirte, die zwischen dem 01. März 2024 und dem 30. April 2024 mindestens 36 % Frostschaden an Kernobst, Steinobst, Beerenobst oder Wein nachweisen können.
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