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Novelle zur KDV 1967: neue Regelungen für Kennzeichen‑Codes „LI“ und „BA“
Verordnung vom 25.09.2024

Zusammenfassung

Die 70. Novelle zur KDV 1967 ermöglicht es Haltern von Fahrzeugen mit dem Kennzeichen‑Code „LI“, bei fortbestehender Zulassung ein neues Kennzeichen mit dem Code „BA“ zu beantragen, und legt das Inkrafttreten auf den 7. April 2025 fest.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/25/2024XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die 70. Novelle zur KDV 1967 ermöglicht es Haltern von Fahrzeugen mit dem Kennzeichen‑Code „LI“, bei fortbestehender Zulassung ein neues Kennzeichen mit dem Code „BA“ zu beantragen, und legt das Inkrafttreten auf den 7. April 2025 fest.

Schwerpunkte

  • Bestehende Kennzeichen mit der Behördenbezeichnung „LI“ bleiben während einer gültigen Zulassung weiterhin gültig.
  • Fahrzeughalter, für die künftig das Kennzeichen „BA“ vorgesehen ist, können bei weiterhin gültiger Zulassung ein neues Kennzeichen nach Anlage 5d beantragen.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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