Zusammenfassung
Die Verordnung vom 30. September 2024 ändert die Medizinische Strahlenschutzverordnung: Der letzte Satz in § 31 Abs. 1 entfällt und ein neuer Absatz 4 wird zu § 45 hinzugefügt. Die Änderungen gelten ab dem Tag nach Kundmachung.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/30/2024XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 30. September 2024 ändert die Medizinische Strahlenschutzverordnung: Der letzte Satz in § 31 Abs. 1 entfällt und ein neuer Absatz 4 wird zu § 45 hinzugefügt. Die Änderungen gelten ab dem Tag nach Kundmachung.Schwerpunkte
- Der letzte Satz im ersten Absatz von § 31 wird gestrichen, um die Formulierung zu vereinfachen.
- Ein neuer Absatz 4 wird zu § 45 hinzugefügt, der zusätzliche Schutzvorschriften für die Anwendung ionisierender Strahlung im medizinischen Bereich enthält.
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