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Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Fitnessbetreuer*innen (2024)
Verordnung vom 08.10.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und -betreuer in Österreich fest. Sie definiert gestaffelte Monatsgehälter, Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse und regelt die Überstundenberechnung. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Oktober 2024 datiert.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/8/2024XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und -betreuer in Österreich fest. Sie definiert gestaffelte Monatsgehälter, Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse und regelt die Überstundenberechnung. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Oktober 2024 datiert.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuung.
  • Das monatliche Lehrlingseinkommen wird gestaffelt: im ersten Lehrjahr 693,50 €, im zweiten Jahr 884,60 € und im dritten Jahr 1 243,10 €.
Dokumente (PDFs)
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