Zusammenfassung
Die Verordnung legt das Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und -betreuer in Österreich fest. Sie definiert gestaffelte Monatsgehälter, Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse und regelt die Überstundenberechnung. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Oktober 2024 datiert.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/8/2024XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und -betreuer in Österreich fest. Sie definiert gestaffelte Monatsgehälter, Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse und regelt die Überstundenberechnung. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Oktober 2024 datiert.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuung.
- Das monatliche Lehrlingseinkommen wird gestaffelt: im ersten Lehrjahr 693,50 €, im zweiten Jahr 884,60 € und im dritten Jahr 1 243,10 €.
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