Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt legt neue Mindestlöhne für Lehrlinge im Beruf Veranstaltungstechnik fest. Die Löhne steigen je nach Lehrjahr, und es gibt zusätzliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/8/2024XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt legt neue Mindestlöhne für Lehrlinge im Beruf Veranstaltungstechnik fest. Die Löhne steigen je nach Lehrjahr, und es gibt zusätzliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt kann das Lehrlingseinkommen festsetzen, weil für die Veranstaltungstechnik kein wirksamer Kollektivvertrag existiert.
- Kollektivverträge, die nach § 18 Abs. 4 ArbVG gelten, werden bei der Festsetzung des Lehrlingslohns nicht berücksichtigt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.