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Verschärfung der Abwasser‑Grenzwerte für Chemie‑Industrien
Verordnung vom 14.10.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 276/2024 bündelt und verschärft die Abwasser‑Emissionsgrenzwerte für mehrere chemische Industriezweige, führt neue Mess‑ und Dokumentationspflichten ein und setzt EU‑Technikstandards (BVT) in nationales Recht um.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft10/14/2024XXVII
Umwelt
Wasser
Chemie
Industrie
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 276/2024 bündelt und verschärft die Abwasser‑Emissionsgrenzwerte für mehrere chemische Industriezweige, führt neue Mess‑ und Dokumentationspflichten ein und setzt EU‑Technikstandards (BVT) in nationales Recht um.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Produktionsprozesse (z. B. Petrochemie, Kunstharze, Wasch‑ und Reinigungsmittel) unter die wasserrechtliche Bewilligung fallen und legt für sie einheitliche Tages‑ und Jahres‑Emissionsgrenzwerte fest.
  • Für IE‑Richtlinien‑Anlagen gelten zusätzliche Jahres‑Frachtgrenzen; die Einhaltung muss innerhalb von vier Jahren nach Bekanntmachung der EU‑BVT‑Entscheidung erfolgen.
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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