Zusammenfassung
Die Verordnung 276/2024 bündelt und verschärft die Abwasser‑Emissionsgrenzwerte für mehrere chemische Industriezweige, führt neue Mess‑ und Dokumentationspflichten ein und setzt EU‑Technikstandards (BVT) in nationales Recht um.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft10/14/2024XXVII
Umwelt
Wasser
Chemie
Industrie
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 276/2024 bündelt und verschärft die Abwasser‑Emissionsgrenzwerte für mehrere chemische Industriezweige, führt neue Mess‑ und Dokumentationspflichten ein und setzt EU‑Technikstandards (BVT) in nationales Recht um.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Produktionsprozesse (z. B. Petrochemie, Kunstharze, Wasch‑ und Reinigungsmittel) unter die wasserrechtliche Bewilligung fallen und legt für sie einheitliche Tages‑ und Jahres‑Emissionsgrenzwerte fest.
- Für IE‑Richtlinien‑Anlagen gelten zusätzliche Jahres‑Frachtgrenzen; die Einhaltung muss innerhalb von vier Jahren nach Bekanntmachung der EU‑BVT‑Entscheidung erfolgen.
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