Befristete Ausnahme für stickstoffhaltige Düngemittel in St. Pölten, St. Pölten Land und Tulln bis 31. Oktober 2024
Verordnung vom 15.10.2024Zusammenfassung
Die Nitrat‑Aktionsprogramm‑Verordnung wird geändert: In den Bezirken St. Pölten, St. Pölten Land und Tulln dürfen leichtlösliche stickstoffhaltige Düngemittel bis zum 31. Oktober 2024 auf bestimmten Ackerflächen ausgebracht werden, jedoch nicht in Wasserschutz‑ oder Schongebieten. Diese Ausnahme verfällt am 31. Dezember 2024.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft10/15/2024XXVII
Umwelt
Wasser
Landwirtschaft
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Nitrat‑Aktionsprogramm‑Verordnung wird geändert: In den Bezirken St. Pölten, St. Pölten Land und Tulln dürfen leichtlösliche stickstoffhaltige Düngemittel bis zum 31. Oktober 2024 auf bestimmten Ackerflächen ausgebracht werden, jedoch nicht in Wasserschutz‑ oder Schongebieten. Diese Ausnahme verfällt am 31. Dezember 2024.Schwerpunkte
- In den Bezirken St. Pölten, St. Pölten Land und Tulln dürfen leichtlösliche stickstoffhaltige Düngemittel auf Ackerflächen für Raps, Gerste, Zwischenfrüchte, Winterweizen, Winterroggen und Wintertriticale bis zum 31. Oktober 2024 ausgebracht werden, sofern die Flächen nicht zu Wasserschutz‑ oder Schongebieten gehören.
- Der in § 2 eingefügte Sonderabschnitt (Absatz 1a) verliert am 31. Dezember 2024 seine Gültigkeit und erlischt damit.
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