Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien (16.10.2024‑15.04.2025)
Verordnung vom 15.10.2024Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Inneres erlässt eine Verordnung, die von 16. Oktober 2024 bis 15. April 2025 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien wieder einführt.Bundesministerium für Inneres10/15/2024XXVII
Grenze
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Inneres erlässt eine Verordnung, die von 16. Oktober 2024 bis 15. April 2025 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien wieder einführt.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien ein.
- Der Geltungszeitraum erstreckt sich vom 16. Oktober 2024, 00:00 Uhr, bis zum 15. April 2025, 24:00 Uhr.
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