<!--[-->Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien (16.10.2024‑15.04.2025)<!--]-->
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien (16.10.2024‑15.04.2025)
Verordnung vom 15.10.2024

Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Inneres erlässt eine Verordnung, die von 16. Oktober 2024 bis 15. April 2025 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien wieder einführt.
Bundesministerium für Inneres10/15/2024XXVII
Grenze
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Inneres erlässt eine Verordnung, die von 16. Oktober 2024 bis 15. April 2025 vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien wieder einführt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien ein.
  • Der Geltungszeitraum erstreckt sich vom 16. Oktober 2024, 00:00 Uhr, bis zum 15. April 2025, 24:00 Uhr.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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