Änderung der Forschungsprämienverordnung – Erhöhung der Beträge und DSGVO‑Anpassungen
Verordnung vom 17.10.2024Zusammenfassung
Die Verordnung vom 17. Oktober 2024 erhöht die förderfähigen Beträge der Forschungsprämie und passt datenschutzrechtliche Begriffe an die EU‑DSGVO an. Zusätzlich wird ein neuer Absatz eingeführt, der die Prämienberechnung für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2023 regelt.Bundesministerium für Finanzen10/17/2024XXVII
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 17. Oktober 2024 erhöht die förderfähigen Beträge der Forschungsprämie und passt datenschutzrechtliche Begriffe an die EU‑DSGVO an. Zusätzlich wird ein neuer Absatz eingeführt, der die Prämienberechnung für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2023 regelt.Schwerpunkte
- Der förderfähige Betrag pro Tätigkeitsstunde wird von 45 € auf 50 € erhöht und die Obergrenze des Bemessungsbetrags von 77 400 € auf 86 000 € angehoben.
- Mehrere datenschutzrechtliche Begriffe (z. B. „Dienstleister“, „Auftraggeber“) werden durch die entsprechenden DSGVO‑Begriffe („Auftragsverarbeiter“, „Verantwortlicher“) ersetzt.
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