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Änderung der GAP‑Strategieplan‑Anwendungsverordnung (Verordnung BGBl. II Nr. 283/2024)
Verordnung vom 21.10.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 283/2024 ändert die GAP‑Strategieplan‑Anwendungsverordnung: Sie führt neue Förderbedingungen, ein Verbot von Unionsrechtsumgehungen, digitale Meldewege und definiert neue Landschaftselemente wie Agroforststreifen und Mehrnutzenhecken. Die Regelungen gelten ab dem Tag nach der EC‑Entscheidung und für Antragsjahre ab 2025.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft10/21/2024XXVII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 283/2024 ändert die GAP‑Strategieplan‑Anwendungsverordnung: Sie führt neue Förderbedingungen, ein Verbot von Unionsrechtsumgehungen, digitale Meldewege und definiert neue Landschaftselemente wie Agroforststreifen und Mehrnutzenhecken. Die Regelungen gelten ab dem Tag nach der EC‑Entscheidung und für Antragsjahre ab 2025.

Schwerpunkte

  • Ein neues Verbot wird eingeführt: Wer versucht, eine Fördervoraussetzung zu manipulieren, um Vorteile aus dem Unionsrecht zu erhalten, verliert die Förderung und muss bereits ausgezahlte Beträge zurückzahlen.
  • Für bestimmte Projektmaßnahmen (z. B. 73‑02, 73‑07 usw.) gelten abweichende Regeln, wenn sie kofinanziert werden; die zuständige Bewilligungsstelle bestimmt die konkreten Vorgaben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Totschnig Norbert, Mag., MSc © BKA/Andy Wenzel

Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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