Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/21/2024XXVII
Umwelt
Gesundheit
Tiergesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 passt die österreichischen Regeln zur Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) an das EU‑Recht an. Sie legt Zonen, Transport‑ und Handhabungsanforderungen fest und definiert Melde‑ und Desinfektionspflichten für Betriebe.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert drei Zonentypen – Sperrzone, Schutzzone und Überwachungszone – und legt fest, dass die zuständige Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde) diese Gebiete offiziell festlegt.
- Der Transport und die Verbringung von toten oder lebenden Tieren sowie deren Erzeugnissen aus Sperr‑, Schutz‑ oder Überwachungszonen ist nur zulässig, wenn dafür zugelassene Anlagen in Österreich oder einem anderen EU‑Mitgliedstaat genutzt werden und die Transportmittel den EU‑Vorgaben entsprechen.
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