Aufhebung der Verordnung zum Gefährdungsbereich des Munitionslagers Obere Fellach
Verordnung vom 21.10.2024Zusammenfassung
Die Verordnung von 1974, die den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Obere Fellach festlegte, wird aufgehoben. Sie tritt am 30. November 2024 außer Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung10/21/2024XXVII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 1974, die den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Obere Fellach festlegte, wird aufgehoben. Sie tritt am 30. November 2024 außer Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung vom 18. Juni 1974, die den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Obere Fellach regelte, wird aufgehoben.
- Die Aufhebung erfolgt aufgrund von § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes 2003.
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