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Verordnung zur Vermarktung von Olivenöl in Österreich
Verordnung vom 23.10.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen Olivenöl verpacken dürfen, welche Unterlagen sie aufbewahren müssen und wie Kontrollen sowie Meldungen an das Bundesministerium ablaufen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft10/23/2024XXVII
Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen Olivenöl verpacken dürfen, welche Unterlagen sie aufbewahren müssen und wie Kontrollen sowie Meldungen an das Bundesministerium ablaufen.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich der Verordnung richtet sich nach drei EU‑Verordnungen, die die Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und speziell für Olivenöl festlegen.
  • Verpackungsbetriebe sind Unternehmen mit Sitz in Österreich, die Olivenöl in Behältern bis zu fünf Liter oder zwischen fünf und zehn Liter für den Verzehr in Gemeinschaftseinrichtungen abfüllen.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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