Novelle zur AutomatFahrV – neue Regelungen für automatisierte Fahrfunktionen
Verordnung vom 23.10.2024Zusammenfassung
Die 3. Novelle zur AutomatFahrV erweitert die Regelungen für automatisierte Fahrfunktionen: externe Sensoren dürfen künftig genutzt werden, ein neues Fahrzeugklassifizierungs‑ und Testregime wird eingeführt und ein spezielles Absicherungsfahrzeug wird definiert. Gleichzeitig werden einige alte Bestimmungen aufgehoben.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/23/2024XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die 3. Novelle zur AutomatFahrV erweitert die Regelungen für automatisierte Fahrfunktionen: externe Sensoren dürfen künftig genutzt werden, ein neues Fahrzeugklassifizierungs‑ und Testregime wird eingeführt und ein spezielles Absicherungsfahrzeug wird definiert. Gleichzeitig werden einige alte Bestimmungen aufgehoben.Schwerpunkte
- Externe, straßenseitige Sensoren und C‑ITS‑Kommunikation dürfen künftig für sämtliche automatisierten Fahrfunktionen genutzt werden.
- Ein "automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung" (Klassen M und L7e) wird definiert; es darf bis zu 30 km/h (bzw. 50 km/h für genehmigte Fahrzeuge) alle Fahraufgaben übernehmen, muss auf vordefinierten Teststrecken getestet werden und benötigt eine Notfallvorrichtung.
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