<!--[-->Fahrtkostenersatzverordnung – Pauschale Berücksichtigung von Aufwendungen für berufliche Nutzung von Massenbeförderungsmitteln<!--]-->
Fahrtkostenersatzverordnung – Pauschale Berücksichtigung von Aufwendungen für berufliche Nutzung von Massenbeförderungsmitteln
Verordnung vom 24.10.2024

Zusammenfassung

Die Fahrtkostenersatzverordnung ermöglicht es Arbeitnehmern, einen steuerfreien Pauschalbetrag für nicht erstattete Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr geltend zu machen. Der Betrag ist pro Jahr auf 2 450 Euro begrenzt und gilt ab dem 1. Jänner 2025.
Bundesministerium für Finanzen10/24/2024XXVIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Fahrtkostenersatzverordnung ermöglicht es Arbeitnehmern, einen steuerfreien Pauschalbetrag für nicht erstattete Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr geltend zu machen. Der Betrag ist pro Jahr auf 2 450 Euro begrenzt und gilt ab dem 1. Jänner 2025.

Schwerpunkte

  • Arbeitnehmer können einen steuerfreien Pauschalbetrag geltend machen, wenn ihr Arbeitgeber die Kosten für ein Ticket im öffentlichen Nahverkehr nicht erstattet.
  • Der Pauschalbetrag kann über den Beförderungszuschuss nach § 7 Abs. 5 der Reisegebührenvorschrift 1955 oder über fiktive Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel berechnet werden.
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