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Fahrtkostenersatzverordnung – Pauschale Berücksichtigung von Aufwendungen für berufliche Nutzung von Massenbeförderungsmitteln Verordnung vom 10/24/2024
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Bundesministerium für Finanzen10/24/2024XXVIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Fahrtkostenersatzverordnung ermöglicht es Arbeitnehmern, einen steuerfreien Pauschalbetrag für nicht erstattete Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr geltend zu machen. Der Betrag ist pro Jahr auf 2 450 Euro begrenzt und gilt ab dem 1. Jänner 2025.

Schwerpunkte

  • Arbeitnehmer können einen steuerfreien Pauschalbetrag geltend machen, wenn ihr Arbeitgeber die Kosten für ein Ticket im öffentlichen Nahverkehr nicht erstattet.
  • Der Pauschalbetrag kann über den Beförderungszuschuss nach § 7 Abs. 5 der Reisegebührenvorschrift 1955 oder über fiktive Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel berechnet werden.
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