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Kilometergeldverordnung – Pauschale Fahrzeugkosten für berufliche Fahrten
Verordnung vom 24.10.2024

Zusammenfassung

Die Kilometergeldverordnung legt fest, dass Arbeitnehmer und Selbständige für berufliche Fahrten ein pauschales Kilometergeld erhalten können. Sie definiert die Nachweispflicht über ein Fahrtenbuch, listet abgedeckte Kosten auf und begrenzt das Kilometergeld auf 30 000 km (bzw. 3 000 km bei Fahrrädern) pro Jahr. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2025.
Bundesministerium für Finanzen10/24/2024XXVIII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Kilometergeldverordnung legt fest, dass Arbeitnehmer und Selbständige für berufliche Fahrten ein pauschales Kilometergeld erhalten können. Sie definiert die Nachweispflicht über ein Fahrtenbuch, listet abgedeckte Kosten auf und begrenzt das Kilometergeld auf 30 000 km (bzw. 3 000 km bei Fahrrädern) pro Jahr. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2025.

Schwerpunkte

  • Das Kilometergeld wird nach der Reisegebührenvorschrift von 1955 für verschiedene Fahrzeugarten (PKW, Kombi‑Wagen, Motorrad, Motorfahrrad, Fahrrad) pauschal angesetzt.
  • Der Nachweis der beruflichen Fahrzeugnutzung muss durch ein lückenloses Fahrtenbuch oder vergleichbare Aufzeichnungen erfolgen, die Datum, Kilometerstand, Tageskilometer, Start‑ und Zielort sowie den Zweck jeder Fahrt enthalten.
Dokumente (PDFs)
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