<!--[-->Anpassung der Sachbezugs‑Wohnflächenwerte – Erhöhung der Quadratmetergrenzen & neue Aufteilungsregel<!--]-->
Anpassung der Sachbezugs‑Wohnflächenwerte – Erhöhung der Quadratmetergrenzen & neue Aufteilungsregel
Verordnung vom 24.10.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht die zulässigen Quadratmetergrenzen für steuerfreie Wohnraum‑Sachbezüge von 30 m² auf 35 m² und von 40 m² auf 45 m², führt eine neue Aufteilungsregel für gemeinsam genutzten Wohnraum ein und tritt für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen10/24/2024XXVIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht die zulässigen Quadratmetergrenzen für steuerfreie Wohnraum‑Sachbezüge von 30 m² auf 35 m² und von 40 m² auf 45 m², führt eine neue Aufteilungsregel für gemeinsam genutzten Wohnraum ein und tritt für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die zulässige Wohnfläche für die Bewertung von Sachbezügen wird von 30 m² auf 35 m² bzw. von 40 m² auf 45 m² erhöht.
  • Eine neue Ziffer 3 wird eingefügt, die festlegt, dass bei gemeinsam genutztem Wohnraum die Fläche anteilig nach der Anzahl der berechtigten Arbeitnehmer aufzuteilen ist.
Dokumente (PDFs)
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