Anpassung der Sachbezugs‑Wohnflächenwerte – Erhöhung der Quadratmetergrenzen & neue Aufteilungsregel Verordnung vom 10/24/2024
Bundesministerium für Finanzen10/24/2024XXVIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht die zulässigen Quadratmetergrenzen für steuerfreie Wohnraum‑Sachbezüge von 30 m² auf 35 m² und von 40 m² auf 45 m², führt eine neue Aufteilungsregel für gemeinsam genutzten Wohnraum ein und tritt für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Die zulässige Wohnfläche für die Bewertung von Sachbezügen wird von 30 m² auf 35 m² bzw. von 40 m² auf 45 m² erhöht.
- Eine neue Ziffer 3 wird eingefügt, die festlegt, dass bei gemeinsam genutztem Wohnraum die Fläche anteilig nach der Anzahl der berechtigten Arbeitnehmer aufzuteilen ist.
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