Änderungen der Prüfungsordnungen: KI‑Kennzeichnung, Zeitlimit und neue Fachklausur Verordnung vom 10/31/2024
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/31/2024XXVIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 296/2024 ändert die Prüfungsordnungen für das BMHS und Kollegs: Sie führt KI‑Kennzeichnungspflicht ein, begrenzt mündliche Prüfungszeiten auf 25 Minuten, definiert das neue Prüfungsgebiet „Fachklausur“ und entfernt den Begriff „Abschlussarbeit“ aus Überschriften.Schwerpunkte
- Bei der Nutzung von KI‑Anwendungen in Prüfungen muss diese eindeutig gekennzeichnet werden.
- Die Dauer von Präsentation und Diskussion einer Prüfung ist auf höchstens 25 Minuten pro Kandidat begrenzt.
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