Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/31/2024XXVIII
Bildung
Schulwesen
Prüfungsordnung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2024/297 modernisiert die Prüfungsordnungen AHS/AHS‑B, ersetzt das Wort „vorwissenschaftlich“ durch „abschließend“, erweitert Prüfungsformen und erlaubt Abschlussarbeiten in Englisch oder anderen Fremdsprachen.Schwerpunkte
- Der Begriff „vorwissenschaftlich“ wird in allen betroffenen Textstellen durch „abschließend“ ersetzt, um die aktuelle Praxis zu reflektieren.
- Schüler*innen können anstelle der Abschlussarbeit eine zusätzliche Klausur oder mündliche Teilprüfung ablegen; die Wahl muss bis spätestens 15. Jänner schriftlich gemeldet werden.
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