Zusammenfassung
Die Verordnung 30/2024 aktualisiert die Suchtgift‑Verordnung: Sie ersetzt veraltete Ministeriumsbezeichnungen, korrigiert Rechtschreibfehler und legt fest, für wen Suchtgift‑Arzneien verschrieben werden dürfen, sowie welche Angaben bei Verschreibungen nötig sind.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/31/2024XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung 30/2024 aktualisiert die Suchtgift‑Verordnung: Sie ersetzt veraltete Ministeriumsbezeichnungen, korrigiert Rechtschreibfehler und legt fest, für wen Suchtgift‑Arzneien verschrieben werden dürfen, sowie welche Angaben bei Verschreibungen nötig sind.Schwerpunkte
- Die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums wird aktualisiert, um die aktuelle Zuständigkeit für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu reflektieren.
- Ein Rechtschreibfehler wird korrigiert („gewonnen“ → „gewonnenen“).
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