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Änderung der Suchtgift‑Verordnung 2024
Verordnung vom 31.01.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 30/2024 aktualisiert die Suchtgift‑Verordnung: Sie ersetzt veraltete Ministeriumsbezeichnungen, korrigiert Rechtschreibfehler und legt fest, für wen Suchtgift‑Arzneien verschrieben werden dürfen, sowie welche Angaben bei Verschreibungen nötig sind.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/31/2024XXVII
Apotheke
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 30/2024 aktualisiert die Suchtgift‑Verordnung: Sie ersetzt veraltete Ministeriumsbezeichnungen, korrigiert Rechtschreibfehler und legt fest, für wen Suchtgift‑Arzneien verschrieben werden dürfen, sowie welche Angaben bei Verschreibungen nötig sind.

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums wird aktualisiert, um die aktuelle Zuständigkeit für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu reflektieren.
  • Ein Rechtschreibfehler wird korrigiert („gewonnen“ → „gewonnenen“).
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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