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Zugriffsberechtigungsverordnung für den elektronischen Impfpass Verordnung vom 11/6/2024
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/6/2024XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wer wann und wie auf das zentrale Impfregister über den elektronischen Impfpass zugreifen darf.

Schwerpunkte

  • Bestimmt, welche Akteur*innen (z. B. Impf‑Gesundheitsdiensteanbieter) lesend und schreibend auf das zentrale Impfregister zugreifen dürfen.
  • Ermöglicht die Erstellung eines persönlichen Impfkalenders für jede Person, basierend auf den im Register gespeicherten Daten.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes




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