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Zugriffsberechtigungsverordnung für den elektronischen Impfpass
Verordnung vom 06.11.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wer wann und wie auf das zentrale Impfregister über den elektronischen Impfpass zugreifen darf.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/6/2024XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wer wann und wie auf das zentrale Impfregister über den elektronischen Impfpass zugreifen darf.

Schwerpunkte

  • Bestimmt, welche Akteur*innen (z. B. Impf‑Gesundheitsdiensteanbieter) lesend und schreibend auf das zentrale Impfregister zugreifen dürfen.
  • Ermöglicht die Erstellung eines persönlichen Impfkalenders für jede Person, basierend auf den im Register gespeicherten Daten.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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