<!--[-->Verordnung zur Prävention der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI)<!--]-->
Verordnung zur Prävention der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI)
Verordnung vom 07.11.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt umfassende Maßnahmen zur Prävention und Überwachung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) in Österreich fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/7/2024XXVIII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt umfassende Maßnahmen zur Prävention und Überwachung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) in Österreich fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Betriebe, in denen Vögel gehalten werden, und hat das Ziel, das Einschleppen von Vogelgrippe zu verhindern.
  • Begriffsbestimmungen definieren u.a. die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), den Bundesminister, die zuständige Behörde und was unter einer Vogelseuche zu verstehen ist.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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