<!--[-->Verordnung zur Prävention der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI)<!--]-->
Verordnung zur Prävention der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) Verordnung vom 11/7/2024
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/7/2024XXVIII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt umfassende Maßnahmen zur Prävention und Überwachung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) in Österreich fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Betriebe, in denen Vögel gehalten werden, und hat das Ziel, das Einschleppen von Vogelgrippe zu verhindern.
  • Begriffsbestimmungen definieren u.a. die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), den Bundesminister, die zuständige Behörde und was unter einer Vogelseuche zu verstehen ist.
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Rauch Johannes




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