Verordnung zur Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen (2025)
Verordnung vom 11.11.2024Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die Studienbeihilfe‑Anspruchsdauer für Studierende mit mindestens 60 % bzw. 70 % Behinderung und führt monatliche Zuschläge von 240 € bzw. 630 € ein. Sie tritt am 1. März 2025 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/11/2024XXVIII
Bildung
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die Studienbeihilfe‑Anspruchsdauer für Studierende mit mindestens 60 % bzw. 70 % Behinderung und führt monatliche Zuschläge von 240 € bzw. 630 € ein. Sie tritt am 1. März 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Anspruchsdauer der Studienbeihilfe wird für bestimmte behinderte Studierende über das gesetzlich festgelegte Maß hinaus verlängert.
- Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 60 % erhalten eine Verlängerung um ein Semester.
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