<!--[-->Verordnung zur Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen (2025)<!--]-->
Verordnung zur Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen (2025) Verordnung vom 11/11/2024
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/11/2024XXVIII
Bildung
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die StudienbeihilfeAnspruchsdauer für Studierende mit mindestens 60 % bzw. 70 % Behinderung und führt monatliche Zuschläge von 240 € bzw. 630 € ein. Sie tritt am 1. März 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Anspruchsdauer der Studienbeihilfe wird für bestimmte behinderte Studierende über das gesetzlich festgelegte Maß hinaus verlängert.
  • Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 60 % erhalten eine Verlängerung um ein Semester.
Dokumente (PDFs)
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Polaschek Martin, Dr.




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