<!--[-->Verordnung zur Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen (2025)<!--]-->
Verordnung zur Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen (2025)
Verordnung vom 11.11.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die StudienbeihilfeAnspruchsdauer für Studierende mit mindestens 60 % bzw. 70 % Behinderung und führt monatliche Zuschläge von 240 € bzw. 630 € ein. Sie tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/11/2024XXVIII
Bildung
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die StudienbeihilfeAnspruchsdauer für Studierende mit mindestens 60 % bzw. 70 % Behinderung und führt monatliche Zuschläge von 240 € bzw. 630 € ein. Sie tritt am 1. März 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Anspruchsdauer der Studienbeihilfe wird für bestimmte behinderte Studierende über das gesetzlich festgelegte Maß hinaus verlängert.
  • Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 60 % erhalten eine Verlängerung um ein Semester.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Polaschek Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Polaschek Martin, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.