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Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn Verordnung vom 11/11/2024
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Bundesministerium für Inneres11/11/2024XXVIII
Grenze

Zusammenfassung

Von 12. November 2024 bis zum 11. Mai 2025 dürfen die Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden; danach endet die Regelung automatisch.

Schwerpunkte

  • Die inneren Grenzen zu Slowenien und Ungarn dürfen nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden.
  • Die Verordnung verliert am 11. Mai 2025 automatisch ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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