Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn Verordnung vom 11/11/2024
Bundesministerium für Inneres11/11/2024XXVIII
Grenze
Zusammenfassung
Von 12. November 2024 bis zum 11. Mai 2025 dürfen die Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden; danach endet die Regelung automatisch.Schwerpunkte
- Die inneren Grenzen zu Slowenien und Ungarn dürfen nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden.
- Die Verordnung verliert am 11. Mai 2025 automatisch ihre Gültigkeit.
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