Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn
Verordnung vom 11.11.2024Zusammenfassung
Von 12. November 2024 bis zum 11. Mai 2025 dürfen die Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden; danach endet die Regelung automatisch.Bundesministerium für Inneres11/11/2024XXVIII
Grenze
Zusammenfassung
Von 12. November 2024 bis zum 11. Mai 2025 dürfen die Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden; danach endet die Regelung automatisch.Schwerpunkte
- Die inneren Grenzen zu Slowenien und Ungarn dürfen nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden.
- Die Verordnung verliert am 11. Mai 2025 automatisch ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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