Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/12/2024XXVIII
Umwelt
Verkehr
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Klimaticket, legt das Inkrafttreten am 13. November 2024 fest und passt Preise sowie Fristen an.Schwerpunkte
- Die Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung, also am 13. November 2024, in Kraft.
- Das Außerkrafttreten der Verordnung ist erst nach einer Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten möglich.
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