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UGB‑Schwellenwerte‑Verordnung 2024 – Anpassung der Unternehmensgrößengrenzen Verordnung vom 11/20/2024
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Bundesministerium für Justiz11/20/2024XXVIII
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Die Verordnung passt die finanziellen Schwellen für die Einordnung von Kapitalgesellschaften und die Anwendung von Befreiungen im UGB an die aktuelle Inflationslage an. Sie tritt am 20. November 2024 in Kraft und gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Jänner 2024.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erhöht die finanziellen Schwellenwerte für die Einordnung von Kapitalgesellschaften und die Anwendung von Befreiungen, um die Inflation zu berücksichtigen.
  • Die neue Grenze von 6,25 Mio. € (statt 5 Mio.) gilt für die Klassifizierung kleiner Kapitalgesellschaften.
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