Änderung der Verordnung über die Dienstausweise im Justizressort – Einführung von Signaturzertifikaten
Verordnung vom 22.11.2024Zusammenfassung
Die Verordnung 321/2024 erweitert den Justiz‑Dienstausweis um ein Signaturzertifikat für qualifizierte elektronische Signaturen und ein zusätzliches einfaches Zertifikat. Bei Änderungen der Daten muss ein neuer Ausweis ausgestellt und der alte vernichtet werden. Die Regelungen gelten ab dem Tag nach ihrer Kundmachung (2024‑11‑23).Bundesministerium für Justiz11/22/2024XXVIII
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung 321/2024 erweitert den Justiz‑Dienstausweis um ein Signaturzertifikat für qualifizierte elektronische Signaturen und ein zusätzliches einfaches Zertifikat. Bei Änderungen der Daten muss ein neuer Ausweis ausgestellt und der alte vernichtet werden. Die Regelungen gelten ab dem Tag nach ihrer Kundmachung (2024‑11‑23).Schwerpunkte
- Der Dienstausweis wird künftig mit einem Signaturzertifikat für qualifizierte elektronische Signaturen und einem zusätzlichen einfachen Zertifikat ausgestattet.
- Bei Änderungen der auf dem Ausweis gespeicherten Daten oder bei Erneuerung eines Zertifikats muss ein neuer Ausweis ausgestellt, der alte eingezogen und vernichtet werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.