Änderung der Verordnung über die Dienstausweise im Justizressort – Einführung von Signaturzertifikaten Verordnung vom 11/22/2024
Bundesministerium für Justiz11/22/2024XXVIII
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung 321/2024 erweitert den Justiz‑Dienstausweis um ein Signaturzertifikat für qualifizierte elektronische Signaturen und ein zusätzliches einfaches Zertifikat. Bei Änderungen der Daten muss ein neuer Ausweis ausgestellt und der alte vernichtet werden. Die Regelungen gelten ab dem Tag nach ihrer Kundmachung (2024‑11‑23).Schwerpunkte
- Der Dienstausweis wird künftig mit einem Signaturzertifikat für qualifizierte elektronische Signaturen und einem zusätzlichen einfachen Zertifikat ausgestattet.
- Bei Änderungen der auf dem Ausweis gespeicherten Daten oder bei Erneuerung eines Zertifikats muss ein neuer Ausweis ausgestellt, der alte eingezogen und vernichtet werden.
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