Verordnung zur Plausibilisierung von Fördervoraussetzungen bei Vermietungs‑ und Verpachtungseinkünften
Verordnung vom 27.11.2024Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie die Voraussetzungen für eine Umweltförderung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG plausibilisiert werden können, wenn keine Auszahlung aus dem Umweltförderungsgesetz erfolgt. Sie erlaubt die Plausibilisierung durch Fachleute oder bei Aufwendungen bis 50 000 € durch den Steuerpflichtigen selbst.Bundesministerium für Finanzen11/27/2024XXVIII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie die Voraussetzungen für eine Umweltförderung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG plausibilisiert werden können, wenn keine Auszahlung aus dem Umweltförderungsgesetz erfolgt. Sie erlaubt die Plausibilisierung durch Fachleute oder bei Aufwendungen bis 50 000 € durch den Steuerpflichtigen selbst.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, wie die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG plausibilisiert werden können, wenn keine Auszahlung aus dem Umweltförderungsgesetz erfolgt.
- Die Plausibilisierung kann von einem Ziviltechniker, einem Ingenieurbüro, einem gerichtlich beeidigten und zertifizierten Sachverständigen oder der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) durchgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.