<!--[-->Verordnung zur Plausibilisierung von Fördervoraussetzungen bei Vermietungs‑ und Verpachtungseinkünften<!--]-->
Verordnung zur Plausibilisierung von Fördervoraussetzungen bei Vermietungs‑ und Verpachtungseinkünften Verordnung vom 11/27/2024
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Bundesministerium für Finanzen11/27/2024XXVIII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie die Voraussetzungen für eine Umweltförderung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG plausibilisiert werden können, wenn keine Auszahlung aus dem Umweltförderungsgesetz erfolgt. Sie erlaubt die Plausibilisierung durch Fachleute oder bei Aufwendungen bis 50 000 € durch den Steuerpflichtigen selbst.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, wie die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG plausibilisiert werden können, wenn keine Auszahlung aus dem Umweltförderungsgesetz erfolgt.
  • Die Plausibilisierung kann von einem Ziviltechniker, einem Ingenieurbüro, einem gerichtlich beeidigten und zertifizierten Sachverständigen oder der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) durchgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
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Mayr Gunter, DDr.




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