Bundesministerium für Finanzen11/27/2024XXVIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die FinanzOnline‑Regeln: Sie führt neue Meldepflichten für gemeinnützige Bauvereinigungen ein, verlangt elektronische Identifizierung für den Systemzugang und legt Verfahren zur Beantragung, Rücksetzung und zum Außerkraftsetzen von Zugangsdaten fest.Schwerpunkte
- Gemeinnützige Bauvereinigungen und Revisionsverbände müssen Änderungen ihrer Mitgliedsdaten innerhalb einer Woche elektronisch über FinanzOnline melden.
- Der Zugang zu FinanzOnline ist nur noch über eine qualifizierte elektronische Identifizierung (E‑ID oder ein eIDAS‑Mittel) möglich.
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