<!--[-->Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2024 – Liste der außerbudgetären Einheiten<!--]-->
Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2024 – Liste der außerbudgetären Einheiten Verordnung vom 12/2/2024
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Bundesministerium für Finanzen12/2/2024XXVIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2024 definiert, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundesstaat zugeordnet werden, listet über 380 Organisationen auf und tritt am 02.12.2024 in Kraft, wobei die Vorgängerverordnung von 2023 aufgehoben wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 3 Abs. 1 des Bundeshaftungsobergrenzen­gesetzes und definiert damit die rechtliche Grundlage.
  • In § 1 werden alle außerbudgetären Einheiten des Bundes aufgelistet – über 380 Organisationen, Unternehmen und Fonds.
Dokumente (PDFs)
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Mayr Gunter, DDr.




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