Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2024 – Liste der außerbudgetären Einheiten
Verordnung vom 02.12.2024Zusammenfassung
Die Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2024 definiert, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundesstaat zugeordnet werden, listet über 380 Organisationen auf und tritt am 02.12.2024 in Kraft, wobei die Vorgängerverordnung von 2023 aufgehoben wird.Bundesministerium für Finanzen12/2/2024XXVIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2024 definiert, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundesstaat zugeordnet werden, listet über 380 Organisationen auf und tritt am 02.12.2024 in Kraft, wobei die Vorgängerverordnung von 2023 aufgehoben wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 3 Abs. 1 des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes und definiert damit die rechtliche Grundlage.
- In § 1 werden alle außerbudgetären Einheiten des Bundes aufgelistet – über 380 Organisationen, Unternehmen und Fonds.
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