Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2024XXVIII
Umwelt
Energie
Elektrizitätsindustrie
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 ändert die Elektrotechnikverordnung 2020: Sie passt § 8 und § 10 an, überarbeitet die Anhänge I und II mit neuen Normen und lässt einige alte Einträge entfallen. Das Inkrafttreten erfolgt am Tag nach der Kundmachung, voraussichtlich am 3. Dezember 2024.Schwerpunkte
- Die Überschrift von § 8 wird geändert und ein neuer Absatz 3 wird eingefügt, der zusätzliche Regelungen zu In‑ und Außerkrafttreten enthält.
- Der bisherige Text von § 10 wird zu Absatz (1) und ein neuer Absatz (2) wird hinzugefügt, der weitere Bestimmungen enthält.
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