<!--[-->Änderung der Kraftstoffverordnung 2012 – Wegfall der Akkreditierungs‑ und Eignungsnachweise in § 14 Abs. 7<!--]-->
Änderung der Kraftstoffverordnung 2012 – Wegfall der Akkreditierungs‑ und Eignungsnachweise in § 14 Abs. 7
Verordnung vom 01.02.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2024 entfernt die Vorgabe, dass Registrierungen eine gültige Akkreditierung nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17065 und EN ISO 14065 sowie einen Nachweis fachlicher Eignung erfordern.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/1/2024XXVII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2024 entfernt die Vorgabe, dass Registrierungen eine gültige Akkreditierung nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17065 und EN ISO 14065 sowie einen Nachweis fachlicher Eignung erfordern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung streicht die Vorgabe, dass für die Registrierung eine gültige Akkreditierung nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17065 und EN ISO 14065 vorliegen muss.
  • Der Nachweis der fachlichen Eignung zur Kontrolle der Nachhaltigkeitsanforderungen wird ebenfalls entfallen.
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