Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg fest, definiert Pauschalbeträge und Zuschläge für verschiedene Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist oder noch keinen Kollektivvertrag hat.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 155,13 €, plus 13,55 € für jedes weitere Geschoss über sieben Stockwerke.
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