Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2024XXVIII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Oberösterreich fest, inklusive detaillierter Pauschalen für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und allgemeine Hausarbeiten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Erfasst Personen, die von Hausbesitzern beschäftigt werden, wenn diese nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
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