Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt legt ab dem 1. Jänner 2025 einen verbindlichen Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Bundesland Salzburg fest. Der Tarif definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge, Sonderzahlungen und weitere Bedingungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und umfasst alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst später werden, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3606 € pro Quadratmeter Wohnfläche und für andere Räumlichkeiten; für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis wird 0,6589 € pro Quadratmeter gezahlt. In Gebäuden mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt um 10 %.
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