<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Salzburg<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Salzburg Verordnung vom 12/2/2024
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt legt ab dem 1. Jänner 2025 einen verbindlichen Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Bundesland Salzburg fest. Der Tarif definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge, Sonderzahlungen und weitere Bedingungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und umfasst alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst später werden, solange kein Kollektivvertrag besteht.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,3606 € pro Quadratmeter Wohnfläche und für andere Räumlichkeiten; für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis wird 0,6589 € pro Quadratmeter gezahlt. In Gebäuden mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt um 10 %.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr.

Kocher Martin, Mag. Dr.




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.