Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest. Sie definiert das Grundentgelt pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialien, Sonderzahlungen und jährliche Bonusleistungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich, sowohl für Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind, als auch für solche, die später beitreten, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3544 € pro Quadratmeter genutzter Wohn‑ oder Geschäftsfläche und 0,6414 € pro Quadratmeter für die Reinigung von Gehsteigen; bei Häusern mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt um 20 %.
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