Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/3/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen bundesweiten Mindestlohntarif für Hausbetreuer fest, definiert drei Lohn‑Einstufungsgruppen und regelt Sonderzahlungen, Rufbereitschaft sowie Zuschläge für Nacht‑ und Feiertagsarbeit. Der Tarif gilt ab dem 1. Januar 2025.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer, die mit Reinigung, Wartung, Beaufsichtigung oder Betreuung von Anlagen betraut sind.
- Es werden drei Lohn‑Einstufungsgruppen definiert (Gruppe 1: 113,62 €, Gruppe 2: 215,13 €, Gruppe 3: 319,82 €).
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