<!--[-->Vergütungsverordnung 2024 – Entschädigung der Übernahmekommission<!--]-->
Vergütungsverordnung 2024 – Entschädigung der Übernahmekommission Verordnung vom 12/3/2024
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Bundesministerium für Justiz12/3/2024XXVIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Unternehmens- und Wettbewerb

Zusammenfassung

Die Vergütungsverordnung 2024 legt fest, wie Mitglieder der Übernahmekommission für ihre Arbeit, Reisekosten und Jahresaufgaben bezahlt werden. Sie definiert Fallpauschalen für verschiedene Verfahren, Jahrespauschalen für alle Mitglieder sowie Sonderbeträge für den Vorsitzenden und seine Stellvertreter.

Schwerpunkte

  • Für die Mitwirkung in einem Senat der Übernahmekommission zur Kontrolle von öffentlichen Übernahmeangeboten erhalten der Vorsitzende €11 800 und jedes weitere Mitglied €5 900 als Fallpauschale; bei vorzeitigem Verfahrenende reduziert sich die Pauschale um 25 %.
  • Für die Prüfung einer Mitteilung nach § 25 ÜbG erhalten der Vorsitzende €3 600 und jedes weitere Mitglied €1 800 als Fallpauschale.
Dokumente (PDFs)
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