Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/3/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Tirol betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzugswartung, Schwimmbad‑ und Saunapflege, Gartenarbeiten, Heizungs‑ und Warmwasseranlagen sowie Stundenlöhne für Haus‑ und Reinigungspersonal. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Tirol und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt werden, sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 130,34 € bis zu vier Geschosse und zusätzlich 8,16 € pro weiterem Geschoss.
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