Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/3/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von technischen Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Heizungen, Grünflächen und weitere Einrichtungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Vorarlberg und persönlich für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 130,30 € bis zu vier Geschossen und 8,11 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
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