Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Tirol fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Material, Sonderzahlungen für Toröffnungen sowie jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt für alle, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, sofern kein Kollektivvertrag besteht.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/3/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Tirol fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Material, Sonderzahlungen für Toröffnungen sowie jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt für alle, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, sofern kein Kollektivvertrag besteht.Schwerpunkte
- Das Grundentgelt beträgt 0,3617 € pro Quadratmeter Nutzfläche und 0,6831 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
- Ein Materialkostenzuschlag von 20 % wird zum Grundentgelt hinzugerechnet, jedoch nicht als Teil des Entgelts selbst.
Dokumente (PDFs)
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