Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/3/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und weitere Zuschläge.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3547 € pro Quadratmeter Wohnfläche und ebenso für andere Räumlichkeiten.
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